Arbeitsvertrag
Mitarbeitende unserer Universität erhalten einen öffentlich-rechtlich gültigen Arbeitsvertrag.
Honorierung
Wir legen Wert auf eine leistungsorientierte und transparente Honorierung unserer Mitarbeitenden. Diese richtet sich nach dem Ausbildungsstand, dem Anforderungsprofil und nach der individuellen Leistung. Die Kantonsregierung legt jährlich die Jahresbesoldungen neu fest. Bei uns sind Frau und Mann gleichgestellt.
Abzüge
Vom Bruttolohn werden monatlich gesetzlich festgelegte Abzüge getätigt, die wir als Arbeitgeberin in gleicher Höhe leisten:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung (AHV, IV, EO)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Nichtberufsunfallversicherung (NBU)
- Altersvorsorge (BVG / 2. Säule)
Ausländischen Mitarbeitenden ziehen wir die Quellensteuer ebenfalls monatlich direkt vom Lohn ab.
Arbeitszeit, Ruhetage, Ferien
Die wöchentliche Arbeitszeit für unsere Vollzeitbeschäftigten beträgt 42 Stunden, soweit möglich mit gleitender Arbeitszeit. Wir bieten flexible Zeitmodelle mit wöchentlichen Arbeitszeiten von 40 bis 44 Stunden, die ermöglichen, sich die Arbeitszeit selbst einzuteilen. Teilzeitbeschäftigte können eine Jahresarbeitszeit vereinbaren, die trotz saisonal schwankender Arbeitszeiten einen monatlich gleichbleibenden Lohn gewährleistet.
Der jährliche Anspruch an bezahlten Ferientagen beträgt 23 Arbeitstage, ab 50 Altersjahren erhöht sich der Anspruch um 5 Tage, ab 60 Altersjahren beträgt der Anspruch 30 Arbeitstage. Dazu kommen die üblichen Ruhetage wie Ostern, Weihnachten und Neujahr, im schweizerischen Durchschnitt sind dies jeweils ca. 8 Ruhetage pro Jahr. Lesen Sie mehr über die Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Arbeitszeit in der Personalverordnung.
Versicherungen – für uns nicht erst Thema im Schadensfall
- Berufliche Vorsorge / BVG (2. Säule / Pensionskasse)
Die St.Galler Pensionskasse (sgpk) ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit Sitz in St.Gallen. Ihr angeschlossen sind auch selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten. Die Universität St.Gallen versichert ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der sgpk gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die sgpk gewährleistet in jedem Fall die Leistungen nach BVG. .
- Unfallversicherung
Unsere Mitarbeitenden sind bei der Unfallversicherung der AXA Winterthur gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämie für die Berufsunfallversicherung übernehmen wir als Arbeitgeberin. Die Universität St.Gallen hat für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Unfallzusatzversicherung abgeschlossen. Zusätzlich zum Leistungsumfang der obligatorischen Unfallversicherung werden u.a. Spitalkosten, Behandlung in der privaten Abteilung vergütet. Zudem deckt die Zusatzversicherung die notwendige Erstbehandlung im Ausland.
- Krankenversicherung
Sie können dem Kollektivvertrag für die Krankenversicherung zwischen dem Kanton St.Gallen und der Swica beitreten.
- Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall
Die Lohnfortzahlung bei Krankheit dauert 24 Monate abzüglich der krankheitsbedingten Abwesenheiten der letzten drei Jahre. Sie beträgt während der ersten 12 Monate 100 Prozent und anschliessend 80 Prozent des Lohns. Ist die Arbeitsunfähigkeit wegen eines Unfalls eingetreten, wird der Lohn während 12 Monaten voll und während weiteren 12 Monaten im Umfang von 80 Prozent der ursprünglichen Besoldung ausgerichtet.